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Väter und Mütter des Grundgesetzes

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Wegweiser zum Parlamentarischen Rat, Bonn 1949 (Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-D00171762 / Fotograf: Georg Munker)

Nach dem Sieg über das nationalsozialistische Deutsche Reich streben die Sieger- und Besatzungsmächte die Wiederherstellung demokratischer Zustände in Deutschland an. Dabei stellt sich bald die Frage, wie eine neue deutsche Verfassung aussehen soll. Die Uneinigkeit der vier Besatzungsmächte verhindert jedoch eine einheitliche Entwicklung und führt zu getrennten Verfassungsgebungsprozessen in den drei Westzonen einer- und der sowjetischen Besatzungszone andererseits.

Der Parlamentarische Rat

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Der Parlamentarische Rat wird am 1. September 1948 mit einem Festakt feierlich eröffnet (IfZArchiv, ED 94-135-44)

Am 1. September 1948 konstituiert sich in Bonn der Parlamentarische Rat. Die 65 stimmberechtigten Mitglieder, darunter vier Frauen, waren vielfach bereits in der Weimarer Republik politisch aktiv gewesen, mehrere waren zwischen 1933 und 1945 verfolgt worden. Sie sollen Schlüsse aus dem Scheitern der Weimarer Verfassung und den Schrecken des Nationalsozialismus ziehen und die verfassungsrechtliche Grundlage für einen demokratischen Neubeginn der drei westlichen Besatzungszonen legen.

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Konstituierende Sitzung des Parlamentarischen Rates, 1. September 1948 (Foto: Bundesarchiv, Bild 146-1983-098-28 / Fotograf: Hans Hubmann)

In den Debatten um die künftige Verfassung treffen unterschiedliche politische Vorstellungen aufeinander. Die Mitglieder diskutieren beispielsweise kontrovers über die Ausgestaltung des Wahlrechts und die Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern, aber auch über das Elternrecht und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen.

Verabschiedung des Grundgesetzes

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Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 in der Pädagogischen Akademie Bonn – vorne von links nach rechts: Helene Weber, Hermann Schäfer, Konrad Adenauer, Adolf Schönfeld und Jean Stock (Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-F090879-0001 / Fotograf: Georg Munker)

Letztlich einigen sich die Ratsmitglieder nicht nur untereinander, sondern erlangen auch die Zustimmung der drei westlichen Militärgouverneure und der Länderparlamente. Am 23. Mai 1949 tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft.

Nachlässe im IfZ-Archiv

Die verschiedenen Positionen und Debatten um das Grundgesetz lassen sich anhand mehrerer persönlicher Nachlässe von Ratsmitgliedern im IfZ-Archiv nachvollziehen:

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Fritz Eberhard, Oktober 1976 (Foto: IfZArchiv, ED 117/145)

Fritz Eberhard (SPD) ist seit 1946 Mitglied im Württembergisch-Badischen Landtag, der ihn 1949 in den Parlamentarischen Rat entsendet. Er ist Mitglied im Grundsatzausschuss und im Hauptausschuss und setzt sich für eine völkerrechtsfreundliche Ausgestaltung des Grundgesetzes und die Verankerung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung ein. Der umfangreiche Teilnachlass im IfZ (ED 117) beinhaltet neben Unterlagen zum Parlamentarischen Rat auch Dokumente aus Eberhards Emigrationszeit sowie zu seiner Rolle beim Aufbau eines demokratischen Rundfunkwesens.

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Anton Pfeiffer (Foto: IfZArchiv, BA-40001)

Anton Pfeiffer (CSU) ist 1945 Mitbegründer der CSU. Er leitet die bayerische Staatskanzlei, ist Mitglied der verfassungsgebenden Körperschaften in Bayern und leitet den Verfassungskonvent in Herrenchiemsee. Im Parlamentarischen Rat fungiert er als Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. Er ist Mitglied des Ältestenrats, des Präsidiums sowie des Grundsatz- und des Hauptausschusses. Der Nachlass im IfZ (ED 355) enthält neben persönlichen Unterlagen und Korrespondenz Pfeiffers rund 30 Archivalienbände mit Drucksachen, Protokollen und Briefwechseln zur Arbeit des Parlamentarischen Rats.

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Walter Strauß, 1947/48 (Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-F006740-0004)

Walter Strauß (CDU) ist seit 1948 Leiter des Rechtsamts des Vereinigten Wirtschaftsgebiets. Der Hessische Landtag entsendet ihn in den Parlamentarischen Rat. Sein Interesse gilt insbesondere Fragen der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern sowie des Berufsbeamtentums und der Gerichtsbarkeit. Der Strauß‘sche Nachlass (ED 94) gehört mit knapp 400 Bänden zu den umfangreichsten Beständen des IfZ-Archivs und beinhaltet über 60 Bände mit stenographischen Berichten, Tagesordnungen, Änderungsanträgen, Entwürfen und Denkschriften aus der Arbeit des Parlamentarischen Rates.

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Helene Weber im Präsidium des Parlamentarischen Rates – rechts daneben Adolph Schönfeld und Jean Stock (Foto: Bundesarchiv, Bild 116-488-02 / Fotografin: Erna Wagner-Hehmke)

Helene Weber (CDU) wird vom Landtag Nordrhein-Westfalen nach Bonn entsandt. Sie verfügt über große Erfahrung, gehörte sie doch bereits 1919 der Weimarer Nationalversammlung und von 1924 bis 1933 der Zentrumsfraktion im Reichstag an. Im Parlamentarischen Rat, dessen Präsidium sie als Schriftführerin angehört, liegt ihr Fokus auf der Kulturpolitik, Ehe und Familie und der verfassungsrechtlichen Stellung der Frau. Der knapp 50 Bände umfassende Nachlass enthält neben Drucksachen des Parlamentarischen Rats und Grundgesetzentwürfen sowie Korrespondenzen auch mehrere Manuskripte Webers zu kulturpolitischen Fragen sowie zu Elternrechten und Abtreibungsrecht.

Aus dem Archiv

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Tagesordnung der ersten Sitzung des Parlamentarischen Rats aus dem Nachlass Walter Strauß (IfZArchiv, ED 94-135-7)

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Besetzung der Ausschüsse im Parlamentarischen Rat durch Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion (IfZArchiv, ED 94-135-24).

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Im Nachlass von Helene Weber finden sich umfangreiche Korrespondenzen mit Vertreterinnen und Vertretern katholischer Verbände, von Frauenorganisationen und Bürgerinnen und Bürgern (IfZArchiv, ED 160-24-103)

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Auch die Frage, wo die künftige Hauptstadt der Bundesrepublik sein sollte, beschäftigte den Parlamentarischen Rat (IfZArchiv, ED 160-25-41 / ED 160-25-90)

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